Grabdenkmahl auf dem Alten Südfriedhof in München. © Okapia / imagebroker / Sarah Peters
Grabdenkmahl auf dem Alten Südfriedhof in München. © Okapia / imagebroker / Sarah Peters

Abschied in Würde – nur für die Reichen?

 

Von Ines Dietrich

 

Der Tod kommt meist unerwartet. Jene, die einen Menschen betrauern, sehen sich vor vielfältige Anforderungen gestellt. Die Gefühle spielen eine große Rolle. Zeit haben ist wichtig, um zu weinen, sich zu erinnern, zu klagen oder zu fragen. Dazu kommen eine große Menge organisatorischer Fragen zu Beerdigung und Trauerfeier. Wer es sich leisten kann, delegiert dies an ein Bestattungsunternehmen mit Mitarbeitern, die die Zurückbleibenden professionell und einfühlsam durch die ersten Tage begleiten. Der Tod kostet nicht nur Kraft und Energie, sondern auch Geld. Der Preis für ein Begräbnis, auch ein ganz einfaches, liegt bei einigen tausend Euro.

Für viele Menschen bedeutet das eine zusätzliche Last, die zum Verlust eines Menschen noch hinzu kommt. Aber was passiert mit den Menschen, die zu Lebzeiten weder die Mittel hatten, für die eigene Beerdigung vorzusorgen, noch Angehörige haben, die sich um eine Bestattung kümmern können? „Das ist eine Grauzone, jeder weiß es, aber keiner wagt sich so recht daran“, sagt Werner Dietrich, der jahrzehntelang als rechtlicher Betreuer gearbeitet hat und dessen Klienten meist alleinstehende, oft ehemals wohnungslose Männer waren, die außer ihm keine andere Bezugsperson hatten. Aber: „In dem Moment, wenn jemand stirbt, hat man überhaupt nichts mehr damit zu tun“, sagt er.

 

Zuständig ist das Ordnungsamt

Dann nämlich schreitet per Gesetz das Sozial- beziehungsweise Ordnungsamt ein, das sich um eine möglichst kostengünstige Alternative bemüht, um den Menschen zu beerdigen. Und mit „beerdigen“ ist gemeint, die sterblichen Reste zu begraben. Zeit und Kapazität, eine wie auch immer geartete Trauerfeier zu gestalten, hat das Amt nicht.

„Man muss sich sehr anstrengen, dass diese Menschen einen Abschied bekommen“, sagt Ingrid Labitzke, die als Sozialarbeiterin des Diakonischen Werkes Oberhessen schon oft vor dieser Problematik gestanden hat. Sie erzählt von einem Klienten, der von einem Team der häuslichen Helfer gepflegt und betreut wurde und aufgrund seiner Krebserkrankung völlig verarmt gestorben ist. „Obwohl er durchaus Anbindung an seine Nachbarn und die Gemeinde hatte, war es ein gewaltiger Kraftakt, ihm eine würdige Abschiedsfeier zu gestalten“, so Labitzke. Denn wenn kein Angehöriger sich kümmert, ist selbst wohlgesinnten Nachbarn die Last der Verantwortung, innerhalb kürzester Zeit etwas zu organisieren, zu groß.

„Es war eine gemeinsame Initiative von verschiedenen Pfarrern und mir nötig, um die Trauerfeier zu gestalten“, erinnert sie sich und sagt: „Es wäre sehr sinnvoll, wenn es Absprachen für solche Situationen zwischen der Stadtverwaltung und den Kirchen geben würde!“

Foto: Stefan Lotz
Foto: Stefan Lotz

Der Magistrat kennt das Problem

Bürgermeister Dr. Franz Kahle sind solche Fälle nicht fremd. Auch er ist daran interessiert, dass dem Verstorbenen, der keine Angehörigen hat, eine würdige Form der Bestattung ermöglicht wird. „Wir haben darüber nachgedacht, in solchen Fällen eine Trauerfeier im angemessenen Rahmen zu organisieren“, sagt er. „Aber es ist auch schwierig, denn wir wissen ja nicht, was dieser Mensch für sich gewünscht hätte. Was haben wir für ein Recht zu sagen, der bekommt jetzt diese Form der Trauerfeier, die wir für richtig halten?“

Das Problem ist nicht mit einem einfachen Beschluss zu lösen, soviel ist klar. In Marburg gilt jedenfalls: Wer verarmt stirbt und niemanden hat, der für das Begräbnis verantwortlich zeichnet, der bekommt die günstigste Bestattungsvariante in einem anonymen Grab. Das heißt aber nicht, dass jemand verscharrt wird und nicht mehr aufzufinden ist. Das Friedhofsamt weiß durchaus, wer in welchem Grab liegt, auch wenn kein Grabstein dort steht. Bei dieser sogenannten „ordnungsamtlichen Bestattung“ tritt die Stadt in Vorleistung und hat die vom Gesetz vorgeschriebene Verpflichtung, die Beerdigung so günstig wie möglich zu machen. Denn eventuell vorhandene Hinterbliebene müssen diese Kosten erstatten.

Eine allgemeingültige Trauerfeier gibt es in solchen Fällen nicht. Da ist dann die Initiative von sozialen Diensten oder Kirchengemeinden gefragt, wie im Fall des Wohnungslosen „Beethoven“, der beim Diakonischen Werk bekannt und dessen Tod ein Fall für das Ordnungsamt war. „Er wurde eingeäschert und die Urne nach Thüringen geschickt, weil dort ein Begräbnis nur die Hälfte kostet“, sagt Beatrice Rösner, Sozialarbeiterin bei der Fachberatung Wohnen. Das fände sie prinzipiell „gar nicht so schlimm, wenn es vorher einen schönen Abschied gegeben hat!“ Den hatte „Beethoven“, weil Rösner und ihre Kolleginnen durch Eigeninitiative und mit Hilfe von Pfarrer Ulrich Biskamp, der beim Bestatter eine Trauerfeier in den Räumen des Bestattungsunternehmen hielt. „Das war sehr schön“, so Rösner: „Es sind sogar noch drei Leute gekommen, die sonst gar keine Möglichkeit gehabt hätten, sich zu verabschieden.“ Solch ein Einsatz ist jedoch nicht selbstverständlich und längst nicht immer zu realisieren.

 

Kirchen möchten helfen

Denn bei einer ordnungsamtlichen Bestattung gibt es keine automatische Meldung der Ämter an die Kirche, was Marburgs Dekan Burkhard zur Nieden sehr bedauert. „Die Ämter sind nicht verpflichtet, uns mitzuteilen, welche Konfession ein Mensch hatte“, sagt er. Daran erkenne man, so der Dekan, dass sich das Verhältnis zwischen Staat und Kirche sehr verändert habe. „Wir wünschen uns nach wie vor, von den Ämtern die Information zu bekommen, wenn ein Mensch stirbt, der ­ in welcher Form auch immer ­ zu unserer Kirche gehört“, sagt er. In der evangelischen Kirche bestehe eine hohe Bereitschaft, die Trauerfeier zu übernehmen - „selbstverständlich kostenfrei!“ betont er. Denn manchmal, so beobachtet er, schrecke auch die Angst vor weiteren Kosten die Angehörigen, wenn es um eine kirchliche Trauerfeier gehe.

Dechant Franz Langstein von der katholischen Kirche sagt: „Da der Begräbnisritus festgelegt ist, wird jeder mit dem gleichen Ritus beerdigt.“ Allerdings ist auch hier das Problem das gleiche: Wenn das Ordnungsamt der Kirche, ob evangelisch oder katholisch, die Konfession nicht mitteilt, haben die Gemeinden keine Kenntnis und so auch keine Handhabe, einen würdigen Abschied zu gestalten. Sowohl Langstein als auch zur Nieden sind bereit, bei dieser Frage „weiter am Ball zu bleiben“ und wünschen sich mehr Transparenz bei der Information über Konfession oder Nicht-Konfession.

 

Ines Dietrich ist Diakonin, Erzieherin und freie Journalistin. Hauptberuflich arbeitet sie im Marburger Waldkindergarten und ist seit einem Jahr Mitarbeiterin der KIM-Redaktion. Foto: privat